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Berufsbild und Berufswirklichkeit, Allgemeines zum Studium

Kirchenmusiker haben einen der vielseitigsten Musikerberufe überhaupt. Die Ausbildung wie die berufliche Praxis umfassen ein großes Spektrum: musikalische Gestaltung von Gottesdiensten, Orgelspiel, Leitung von Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenchören, Arbeit mit Instrumentalgruppen (vom Blockflötenkreis bis zur Band), musikalische Arbeit in verschiedensten Stilen (von Popularmusik bis zur Oratorienaufführung), offenes, einladendes Musizieren mit Gemeindegruppen und vieles mehr.

Dabei besteht in der beruflichen Praxis eine große Freiheit, sich auf der Grundlage einer allseitigen musikalischen Ausbildung in einer bestimmten Richtung zu profilieren. Wer begeistert ist und zu begeistern vermag, findet Echo in der Gemeinde. Die Kirchenmusik ist eine der wesentlichen Säulen des Gemeindelebens; sie wird von vielen Menschen innerhalb und außerhalb der Kirche geschätzt. Bestandteil der Berufstätigkeit sind ausreichende Zeiten für die persönliche musikalische Weiterentwicklung (Üben an den Instrumenten, Besuch von Weiterbildungen). Zwischen den festgelegten Terminen können sich Kirchenmusiker ihre Zeit weitgehend selbst einteilen.

In letzter Zeit ist öfter davon die Rede, dass die Zukunft des Kantorenberufs unsicher und dass mit massiven Stellenreduzierungen zu rechnen sei. In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hat diese Besorgnis besonders in der Folge des 2016 veröffentlichten Strukturpapiers „Kirche mit Hoffnung“ zugenommen, das die voraussichtliche Mitgliederentwicklung der Landeskirche bis zum Jahr 2040 beschreibt und daraus Konsequenzen für die Zahl der angestellten Mitarbeiter im Verkündigungsdienst ableitet. Nun lässt es sich nicht leugnen, dass in den nächsten Jahrzehnten aufgrund der bevorstehenden demographischen Entwicklung die Mitgliederzahl der Evangelischen Landeskirchen in Deutschland spürbar zurückgehen wird und dass dies sicher zu Reduzierungen beim Personal führen muss. Trotzdem kann von einem deutlichen Stellenabbau keine Rede sein. Gerade in den letzten Jahren ist das Bewusstsein für die Bedeutung der kirchenmusikalischen Arbeit für die Zukunft der Kirche gewachsen; mancherorts sind daraufhin sogar neue Kantorenstellen geschaffen worden. Gerade in Sachsen ist die Kantorendichte im Vergleich zu anderen Landeskirchen signifikant höher, woran sich auch in der im genannten Strukturpapier skizzierten Perspektive nichts ändern wird, und es besteht der erklärte Wille, auch bei notwenigen Stellenkürzungen nicht das kirchenmusikalische Hauptamt zugunsten des Nebenamtes zu schwächen.

In den letzten dreißig Jahren haben alle Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Kirchenmusik Dresden, die eine Stelle als Kirchenmusiker suchten, eine solche gefunden. Heutzutage übersteigt sogar die Zahl der frei werdenden Stellen diejenige der Absolventen deutlich, was sich in den kommenden fünfzehn bis zwanzig Jahren deutschlandweiten Prognosen zufolge noch weiter verstärken wird, und das, obwohl in den letzten Jahren erfreulicherweise die Zahl der Studenten wieder angestiegen ist.

Fazit: Wer begeistert und mit Freude musiziert, sich dem Auftrag der Kirche zur Verkündigung des Evangeliums verpflichtet weiß und ausreichende Begabung mitbringt, für den bietet das Kirchenmusikstudium eine gute Perspektive. Junge Menschen, die den vielfältigen Beruf des Kantors anstreben, werden dringend gebraucht.

Es gibt folgende Studienangebote:

  • Diplomstudiengang Kirchenmusik B
  • Kombinationen Lehramt Musik – Kirchenmusik
    • Lehramt Musik an Grundschulen mit Zusatzqualifikation Kirchenmusik C
    • Doppelfach Musik: Lehramt Musik an Gymnasien mit zweitem Fach Kirchenmusik B
  • Kirchenmusik C
    • Direktstudium
    • Fernstudium
    • Evangelische Religionspädagogik mit musikalischem Profil
  • Aufbaustudiengang Kirchenmusik A
  • Aufbaustudiengänge
    • Chorleitung
    • Orgelliteraturspiel
    • Orgelimprovisation
    • Cembalo
  • Weiterbildung Popularmusik
  • Kirchenmusikalische Grundausbildung für Ausländer

Nähere Informationen zu den einzelnen Ausbildungen erhalten Sie hier

Zu den Fortbildungsveranstaltungen gehört der jährlich im Februar angebotene Vorbereitungskurs Musiktheorie/Gehörbildung für Studienbewerber. Näheres unter: Termine

Auch in Dresden ist das Kirchenmusikstudium im Rahmen des Bologna-Prozesses reformiert und modularisiert worden. Die gültige Studienordnung für das Hochschulstudium entspricht den Vorgaben für ein Bachelor- bzw. Masterstudium. Wir haben uns nur entschlossen, den Abschluss auch weiterhin „Diplom-Kirchenmusiker(in)“ zu nennen. Mit dieser Bezeichnung ist in den Gemeinden ein klares Berufsbild verbunden. Ein Diplom-Abschluss hat sein Gewicht und signalisiert eine bestimmte Qualität. Bachelor-Abschlüsse sind in unterschiedlichen Fächern im Niveau sehr verschieden (z. B. variiert die Studiendauer zwischen 6 und 8 Semestern). Deshalb wurde – im Interesse der Absolventen – die bisherige Bezeichnung beibehalten.

Mit dieser Entscheidung stehen wir in der deutschen Hochschullandschaft allein da. Neben dem erwähnten Vorteil bedingt das Festhalten am Diplom allerdings auch einen nachteiligen Effekt, auf den wir ausdrücklich hinweisen möchten: Bezieher von Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaFög) werden nur bis zum ersten Diplomabschluss (Kirchenmusik B) gefördert. Wer auf diese Leistungen angewiesen ist und von vornherein auch einen A-Abschluss anstrebt, sollte die entsprechenden Bachelor- und Masterstudiengänge an einer anderen Hochschule wählen.

Eine Auflistung der Fächer bzw. Module entnehmen Sie hier entweder dem den einzelnen Studiengängen zugeordneten Text oder den PDF-Dateien mit den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Bei der Konzeption des modularisierten Studiengangs Kirchenmusik (B) wurde großer Wert darauf gelegt, der Popularmusik den der Praxis des Kantorenamtes gemäßen Stellenwert zu geben, ohne den ohnehin umfangreichen Fächerkanon zu erweitern.

Wie sieht die Integration popularmusikalischer Inhalte in die Ausbildung konkret aus?

  • Gleich im 1. Studienjahr erhält jeder Studierende im Rahmen des Basismoduls Musiktheorie obligatorischen Kleingruppenunterricht Popularmusik (Grundlagen: Harmonielehre, Liedbegleitung) am Klavier vierzehntägig im Wechsel mit Generalbass-, Kadenz- und Modulationsspiel. Die rhythmische Sicherheit und Flexibilität wird durch den Gruppenunterricht „Rhythmik“ gefördert. Jeder Studierende belegt im Rahmen des Faches Instrumentenkunde mindestens eine 90-minütige Einheit zu den Instrumenten des Jazz/Rock/Pop, die im Rahmen der Weiterbildung „Popularmusik in der Kirche“ angeboten wird.
  • Im neu geschaffenen Fach Gemeindepraktisches Klavierspiel werden die erworbenen Grundlagen in den Kontext verschiedener Stile (z. B. Gospel, Jazz, Latin, Pop) gestellt, deren anwendungsbereite Kenntnis Voraussetzung für eine souveräne Gestaltung der Liedbegleitung am Tasteninstrument ist. Darüber hinaus werden popularmusikalische Inhalte im 2. Studienjahr auch in „klassische“ Fächer eingeführt: Spezifika des Pop- und Gospelchores werden in Chorleitung behandelt. In Musikgeschichte bildet die Geschichte des Jazz, Rock und Pop einen gleichberechtigten Bestandteil innerhalb der Geschichte der Musik des 20. Jahrhunderts. Der integrative Ansatz erlaubt es, Querbezügen und Gemeinsamkeiten zwischen traditioneller Musik und „Jazz/Rock/Pop“ nachzuspüren. In Bläserchorleitung wird auch geeignete Literatur aus dem Bereich Pop und Neues Geistliches Lied vorgestellt. Das nicht nur für Blechbläser aller Studienjahre offene Projekt „S(w)ingende Gemeinde“ erprobt seit Jahren erfolgreich Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Gemeindegesang, Posaunenchor und Band.
  • Das 3. Studienjahr bildet den geeigneten Zeitrahmen, für ein Jahr die klassische Ausbildung in Klavier und/oder Gesang zu unterbrechen und stattdessen entsprechenden Unterricht in Jazz/Rock/Pop zu nehmen, eine Möglichkeit, die allen Studierenden offen steht.
  • Über das 3. und 4. Studienjahr erstreckt sich das Wahlpflichtmodul, das insgesamt 5% der für das Studium aufgewendeten Zeit abdeckt. Innerhalb des Wahlpflichtmoduls ist es möglich, sich für Angebote aus ganz unterschiedlichen Bereichen (z. B. Melodieinstrument, Neue Musik, Alte Musik, Öffentlichkeitsarbeit) zu entscheiden, aber auch im Sinne eines besonderen Profils ausschließlich für die Popularmusik relevante Fächer wie Gitarre, Schlagzeug, Bandleitung und Chorleitung Jazz/Rock/Pop zu belegen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der obligatorische Unterricht in Popularmusik sich auf verschiedene Fächer erstreckt, aber Studierende, die ihre Neigungen und Schwerpunkte auf anderen Gebieten sehen, nicht überfordert. Insbesondere das Wahlpflichtmodul eröffnet hingegen interessierten und motivierten Studierenden die Möglichkeit, ein weit über das im B-Studium übliche Curriculum hinausgehendes popularmusikalisches Profil zu entwickeln. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Nutzung von Unterrichtsangeboten der „Weiterbildung Popularmusik in der Kirche“ mit ihrem hoch qualifizierten Dozententeam zu.

Bestimmte Ausbildungsgänge/Studiengänge

Die Regelstudienzeit beim C-Fernkurs beträgt vier Semester mit jährlich vier Kurswochenenden und vier Kurswochen. Die Kurse beginnen jährlich mit dem Wintersemester. Beim C-Fernkurs erfolgt der Unterricht in den Fächern Orgel, Klavier, Singen und Sprechen in der Nähe des Heimatortes des Studierenden, der Rest an der Hochschule.

weitere Informationen

Weiterbildung Popularmusik in der Kirche“ ist ein Angebot, das in erster Linie für Absolventen der Diplomstudiengänge Kirchenmusik A oder B sowie der kirchenmusikalischen C-Ausbildung und haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aus den Bereichen der traditionellen Kirchenmusik und der kirchlichen Jugendmusikarbeit gedacht ist.
Die Studienzeit beträgt 4 Semester und wird in Kursen (Zweijahresrhythmus) absolviert.
Unterrichtsformen sind Einzel- und Gruppenunterricht. Als Hauptfach im Einzelunterricht belegt man Klavier/Keyboard oder Gitarre, im Gruppenunterricht die Fächer Chorleitung, Musiktheorie, Rhythmik u.a.
Die Weiterbildung endet mit einer Prüfung, über deren Abschluss ein Zeugnis erstellt wird.
Die Kosten betragen für Mitglieder der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens: 15 € pro Studientag (ca. 500 € pro Studienjahr), für Mitglieder anderer Kirchen 1000,- € pro Studienjahr.

Die Bewerbung für das Doppelfachstudium Musik: Lehramt Musik an Gymnasien mit zweitem Fach Kirchenmusik (Bachelor/Master) erfolgt ausschließlich an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden bis 31. März jeden Jahres. Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester. Dabei werden die ersten beiden Semester an der Hochschule für Kirchenmusik Dresden studiert, ab dem 3. Semester studiert man parallel zur Schulmusik. Mit Erhalt des Bachelorzeugnisses nach dem 8. Semester kann sich der Absolvent auf jede hauptamtliche B-Kantorenstelle bewerben.

Die Studienzeit für den Masterabschluss beträgt 4 Semester. Ziel des Studiums im Rahmen des Faches Kirchenmusik ist der Erwerb von vertieften Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einzelnen, frei zu wählenden Bereichen der Kirchenmusik.

Information, Bewerbung, Eignungsprüfung, Aufnahme eines Studiums

  • Doppelfach Musik: Lehramt Musik an Gymnasien mit zweitem Fach Kirchenmusik:

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich an der Hochschule für Musik C. M. v. Weber. Bewerbungsschluss dort ist der 31. März.

  • Evangelische Religionspädagogik mit musikalischem Profil:

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich an der Evangelischen Hochschule Moritzburg. Bewerbungsschluss dort ist der 30. April

  • Bei allen anderen Studiengängen:

Bewerbungsschluss ist am 28. Februar (für die Aufnahmeprüfungen Ende März oder Anfang April) und am 31. Mai (für die Aufnahmeprüfungen im Juni).

  • Bewerbungsschreiben
  • Foto
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einer Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland oder einer ausländischen Partnerkirche angehört
  • amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulreifezeugnisses bzw. des Zeugnisses der Mittleren Reife
  • Nachweis der musikalischen Vorbildung
  • ein Zeugnis der zuständigen Pfarrerin / des zuständigen Pfarrers und der zuständigen hauptamtlichen Kirchenmusikerin / des zuständigen hauptamtlichen Kirchenmusikers zur kirchenmusikalischen Mitarbeit in der Gemeinde und zur Eignung für den kirchenmusikalischen Beruf
  • Anmeldeformular für die Aufnahmeprüfung
  • ggf. Sprachnachweis

  • Fr., 22.03.2024
    (nur für B- und A-Bewerber*innen)
  • Di., 28.05. - Mi., 29.05.2024
  • Di., 27.05. - Mi., 28.05.2025

Die Eignungsprüfungen finden nach Wahl des Bewerbers Ende März/Anfang April (Bewerbungsschluss 28. Februar) oder Ende Mai/Juni (Bewerbungsschluss 30. April) statt.
Eignungsprüfungen für den C-Fernkurs und die Weiterbildung „Popularmusik in der Kirche“ werden ausschließlich im Mai/Juni angeboten.

In der Eignungsprüfung soll sich in erster Linie zeigen, ob der Bewerber für den kirchenmusikalischen Beruf geeignet ist. Musikalische, pädagogische und kommunikative Begabungen werden vorausgesetzt, ebenso eine gute Ausbildung in Orgel und Klavier. Die Anforderungen für alle Aufnahmeprüfungen sind hier zu finden .

Nein, die Hochschule ist ökumenisch offen. Bewerben können sich junge Menschen, die einer Kirche angehören, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland angeschlossen ist.

Das Studium ist gebührenfrei. Es fällt lediglich eine Verwaltungsgebühr von 50,- Euro pro Semester und die Gebühr für das Semesterticket zur unbegrenzten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Verkehrsverbund Oberelbe sowie DB-Nahverkehrszüge in ganz Sachsen) an.
Für die Weiterbildung „Popularmusik in der Kirche“ gilt folgende abweichende Regelung: Die Studiengebühren betragen für Mitglieder der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens 15 € pro Studientag (ca. 500 € pro Studienjahr), für Mitglieder anderer Kirchen: 1000,- € pro Studienjahr.

Die Regelungen für die C-Ausbildung im Fernstudium finden Sie hier.

Ja. In 10 Gehminuten Entfernung befindet sich ein Wohnheim, das ausschließlich Studierenden der Hochschule für Kirchenmusik – im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten – zur Verfügung steht.

Bei Studienbewerbern, die bereits an einer anderen kirchenmusikalischen Ausbildungsstätte studiert haben, wird eine Übergangsprüfung durchgeführt (siehe Zulassungsordnung B). Welche Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden, wird im individuellen Beratungsgespräch entschieden.