Studieren an der Hochschule für Kirchenmusik

Information und Beratung

Gern stehen wir Ihnen telefonisch, per E-Mail oder persönlich zur Verfügung, um Sie hinsichtlich der Studienwahl zu beraten und Ihre Fragen zu beantworten.
Sie sind weiterhin herzlich eingeladen

  • zum Tag der offenen Tür („Schnupperstudientag“ sächsischer Hochschulen) am zweiten Donnerstag im Januar
  • zum Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung in den Fächern Musiktheorie und Gehörbildung
  • zum persönlichen Beratungsgespräch, das auch mit einem unverbindlichen musikalischen Test verbunden werden kann (nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Anmeldung unter 0351/31 86 4-0 bzw. per E-Mail
Bewerbung
  • Sie sind musikalisch begabt und verfügen über eine solide Vorausbildung im Klavier- und Orgelspiel. Grundkenntnisse und -fähigkeiten in Allgemeiner Musiklehre und Gehörbildung (einschließlich Vom-Blatt-Singen) sind unerlässlich.
  • Sie sind nicht nur Mitglied einer Kirche, sondern haben eine innere Beziehung zu ihr und ihrem Auftrag.
  • Sie haben kommunikative Fähigkeiten und arbeiten gern mit anderen Menschen.
  • für Diplomstudiengang B: Hochschulzugangsvoraussetzung nach dem Sächsischen Hochschulgesetz (SHG)
    Bei außergewöhnlicher musikalischer Begabung kann die Aufnahmekommission auch Bewerberinnen und Bewerber mit nur mittlerer Schulbildung zum Studium aufnehmen. In diesem Fall wird die Eignungsprüfung um das Schreiben einer zweistündigen Klausur erweitert, in der es darum geht, allgemeinverständliche Texte (z.B. zu einem musikalischen oder theologischen Thema) zu analysieren und wiederzugeben (Reproduktion), verschiedene Positionen zu einem Thema zu vergleichen (Korrelation) und begründete, eigenständige Urteile zu formulieren (Argumentation).
  • für Kirchenmusik A und Aufbaustudiengänge: Abschluss Kirchenmusik-B (Diplom oder Bachelor)
  • für C-Ausbildung: Mittlere Reife
  • Mitgliedschaft in einer Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland angeschlossen ist
  • für nichtmuttersprachliche Bewerber: Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen mindestens auf der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Voraussetzung für die Immatrikulation ist der Nachweis einer bestehenden in Deutschland gültigen Krankenversicherung.
  • Bewerbungsschreiben
  • Foto
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einer Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland oder einer ausländischen Partnerkirche angehört
  • amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulreifezeugnisses bzw. des Zeugnisses der Mittleren Reife
  • Nachweis der musikalischen Vorbildung
  • ein Zeugnis der zuständigen Pfarrerin / des zuständigen Pfarrers und der zuständigen hauptamtlichen Kirchenmusikerin / des zuständigen hauptamtlichen Kirchenmusikers zur kirchenmusikalischen Mitarbeit in der Gemeinde und zur Eignung für den kirchenmusikalischen Beruf
  • Anmeldung zur Eignungsprüfung:
    Anmeldeformular | Anmeldeformular Kirchenmusik C
  • ggf. Sprachnachweis

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung

Eignungsprüfungen

Die Eignungsprüfungen finden innerhalb eines Tages Ende Mai/Anfang Juni statt; für die Studiengänge Kirchenmusik A und B gibt es einen weiteren Termin im März. Die aktuellen Daten können Sie der Terminübersicht entnehmen.

Termine

Studienbeginn
in der Regel nur im Wintersemester

Studiengänge Kirchenmusik A, B
Bewerbungsschluss 28. Februar (für Eignungsprüfung Ende März)
bzw. 30. April (für Eignungsprüfung im Mai/Juni)

Künstlerische Aufbaustudiengänge
Bewerbungsschluss 30. April

Doppelfach Lehramt Musik – Kirchenmusik B:
Bewerbung an der Hochschule für Musik C. M. v. Weber.
Bewerbungsschluss 31. März.

Lehramt Musik an Grundschulen mit Zusatzqualifikation Kirchenmusik C:
Bewerbung an der
Hochschule für Musik C. M. v. Weber
Bewerbungsschluss 31. März
und zusätzlich an der Hochschule für Kirchenmusik
Bewerbungsschluss 30. April

Evangelische Religions- und Gemeindepädagogik mit dem Profil Musik:
Bewerbung am Campus Moritzburg der Evangelischen Hochschule Dresden
Bewerbungsschluss 15. Mai

Kirchenmusik C
Bewerbungsschluss 30. April

Weiterbildung Popularmusik in der Kirche
Bewerbungsschluss 31. Mai (im Jahr des Kursbeginns)

Kirchenmusikalische Grundausbildung für Ausländer
Bewerbungsschluss 30. April