Studienordnung BA
Prüfungsordnung BA
Modulbeschreibungen BA
Modulplan BA
Praktikumsordnung BA
Seit dem Wintersemester 2010/11 können Studienanfänger das Lehramt Musik an Gymnasien kombinieren mit einem zweiten musikalischen Fach anstelle eines wissenschaftlichen Schulfaches. Hierfür stehen zur Auswahl: Kirchenmusik (in Kooperation der Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden und der Hochschule für Kirchenmusik Dresden), Instrumental- und Gesangspädagogik oder eine zusätzliche Vertiefung im Bereich der Schulmusik. Unterschiedliche Tätigkeitsprofile sind dabei im Blick: etwa der Pädagoge, der vormittags Klassenunterricht erteilt und nachmittags im Rahmen von Ganztagsangeboten oder an einer Musikschule Schüler im Klavier- oder Violinspiel unterweist oder der Absolvent, der in ergänzenden Teilzeitanstellungen den kirchenmusikalischen Dienst in einer Gemeinde und Musikunterricht an einer allgemein bildenden Schule wahrnimmt.
Der Studiengang wird im Rahmen einer Experimentierklausel zur Erprobung innovativer, den veränderten Anforderungen der Berufspraxis und des Arbeitsmarktes Rechnung tragender Studiengänge angeboten. Die Übernahme in das Referendariat und in den anschließenden Schuldienst ist an vier sächsischen Musikgymnasien sowie in einigen anderen Bundesländern (z. B. Bayern und Thüringen) möglich. Im Falle des zweiten Faches Kirchenmusik beträgt die Regelstudienzeit acht Semester, wie in den künstlerischen Bachelorstudiengängen generell üblich. Dabei werden die ersten beiden Semester hauptsächlich an der Hochschule für Kirchenmusik Dresden studiert, ab dem 3. Semester erfolgt das Studium parallel zur Schulmusik. Bereits mit dem Bachelorzeugnis nach acht Semestern kann sich der Absolvent um jede hauptamtliche B-Kirchenmusiker-Stelle bewerben. Innerhalb des Masterstudiums erfolgt die Ausbildung im zweiten musikalischen Fach Kirchenmusik ebenfalls an der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und umfasst vier Semester. Ziel des Studiums ist der Erwerb von vertieften Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einzelnen, frei zu wählenden Bereichen der Kirchenmusik.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich an der Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden. Bewerbungsschluss dort ist der 31. März.
Studien- und Prüfungsordnungen
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Master: