In diesem Jahr unterstützt der Verein
• die Rumänienreise des Hochschulchores und der Meißner Kantorei 1961 mit der Aufführung der “Siebenbürgischen Passionsmusik für den Karfreitag” von Hans Peter Türk
• das Studentische Kantatenprojekt im Mai mit Konzerten in Pirna und Dresden
• die Aufführung des „Weihnachtsoratoriums“ von Matthias Drude (Text: Dietrich Mendt) am Donnerstag, 11.12.2025, 19:30 Uhr in der Lukaskirche Dresden
Aktuelle Förderprojekte des Vereins:
Neben der Konzertförderung, für die auch öffentliche Projektfördermittel beantragt werden, möchte der Verein in Zukunft die Hochschule gern noch wirkungsvoller beim Kauf neuer Musikinstrumente (Üborgel, Flügel) unterstützen.
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Unterstützung durch
- Mitgliedsbeiträge
- Spenden
- öffentliche Förderungen, die der Verein beantragt
Bank für Kirche und Diakonie – KD-Bank
BLZ: | 350 601 90 |
Konto: | 16 232 10 010 |
IBAN: | DE39 3506 0190 1623 2100 10 |
BIC: | GENODED1DKD |
Ostsächsische Sparkasse Dresden
BLZ: | 850 503 00 |
Konto: | 3120 127 433 |
IBAN: | DE64 8505 0300 3120 1274 33 |
BIC: | OSDDDE81XXX |
Verein
Im Herbst 1998 hat sich der gemeinnützige Verein der Freunde und Förderer der Hochschule für Kirchenmusik Dresden e. V. gegründet. Erster Vorsitzender als Nachfolger von Dr. Werner Barlmeyer, der das Amt 15 Jahre innehatte, ist seit Juni 2023 Friedrich Sacher, Kantor in Coswig bei Dresden und Absolvent (Kirchenmusik A) der Hochschule für Kirchenmusik Dresden.
Der Förderverein will mithelfen:
- die Hochschule für Kirchenmusik in Bereichen und bei Projekten zu unterstützen, in denen Haushaltsplan und finanziellen Möglichkeiten des Trägers an Grenzen stoßen.
- den jungen Menschen für ihren wichtigen Dienst in den Gemeinden Mut zu machen.
- bei den Menschen, denen das Lob Gottes in vielfältigen musikalischen Formen am Herzen liegt, um Unterstützung für diese Arbeit zu bitten.
Bitte helfen Sie uns, diese Anliegen durch Mitgliedschaft im Förderverein oder durch Spenden zu verwirklichen.
Für Ihre Spenden senden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zu.
Der Verein der Freunde und Förderer der Hochschule für Kirchenmusik Dresden e. V. hat einen Stiftungsfonds zur Förderung der kirchenmusikalischen Ausbildung in Dresden unter dem Dach der Bürgerstiftung Dresden eingerichtet. Aus den Zinserträgen soll die Hochschule für Kirchenmusik Dresden bei der Wahrnehmung solcher Aufgaben unterstützt werden, bei denen ihr Haushalt an Grenzen stößt. Diese Aufgaben sind:
- Neuanschaffungen von Instrumenten (Orgeln, Klaviere)
- Erweiterung des Bibliotheksbestandes (Bücher, CDs, Noten)
- Chorreisen und Rüstzeiten, die gerade für neu immatrikulierte Studierende eine prägende Erfahrung sind und auf denen der Hochschulchor zu einem homogenen Klangkörper zusammenwächst
- Solisten- und Orchesterhonorare für Kantaten und Oratorienkonzerte der Hochschule. Wohleinstudierte Aufführungen z. B. von Bach-Kantaten sind unverzichtbarer Teil der kirchenmusikalischen Ausbildung.
- Von Studierenden in Eigenregie organisierte und im Rahmen einer Seminarwoche “Aufführungspraxis alter Musik” einstudierte Konzerte mit mitteldeutschen Kirchenkantaten des 17.-18. Jahrhunderts.
- der Kauf von Instrumenten
Mit der Einrichtung des Stiftungsfonds möchte der Förderverein ein Zeichen der Zuversicht setzen, dass die Hochschule für Kirchenmusik Dresden trotz bestehender Sparzwänge auch weiterhin als eine der profiliertesten Ausbildungseinrichtungen ihrer Art in Deutschland junge, engagierte Christen auf hohem künstlerischen Niveau und praxisnah zur Übernahme des Kantorenamts befähigen und damit zum reichen kirchenmusikalischen Leben in Sachsen und ganz Deutschland beitragen kann.
Sie möchten sich für einen Stiftungszweck im Dreieck von Bildung, Kultur und Kirche finanziell engagieren und fühlen sich Dresden verbunden? Dann sprechen Sie uns an. Nähere Auskünfte erteilt die Bürgerstiftung Dresden (Tel.: 0351 / 315 81-0) und die Hochschule für Kirchenmusik der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (0351 / 31 86 4-0). Ihr Ansprechpartner auf Seiten der Hochschule ist Prof. Matthias Drude (matthias.drude∂evlks.de).
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen “Verein der Freunde und Förderer der Hochschule für Kirchenmusik Dresden e. V.” Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden unter der Nummer VR 3449 eingetragen.
(2) Sitz des Vereins ist Dresden.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein soll die Hochschule für Kirchenmusik Dresden bei der Erfüllung ihrer pädagogischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Aufgaben ideell und materiell unterstützen. Solche Aufgaben können sein: – die Unterstützung größerer musikalischer Projekte, die der Verkündigung der christlichen Botschaft und der Ausbildung der Studierenden dienen, – die Pflege internationaler Kontakte z. B. durch Austauschprojekte mit anderen europäischen Ausbildungseinrichtungen, – die Unterstützung von Musikaufnahmen auf Tonträger, – die Unterstützung von Chorreisen, – die Beschaffung und Pflege geeigneter Instrumente.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch eine enge Zusammenarbeit zwischen der Hochschule für Kirchenmusik Dresden und dem Verein und durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln durch den Verein.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins und Mittel, die dem Verein von dritter Seite zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Vereinsmitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Gemäß § 58 Nr. 2 AO darf der Verein seine Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden, wenn dadurch der Zweck des Vereins gemäß § 2 erfüllt wird.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Nachgewiesene Aufwendungen, die zur Erreichung des Vereinszwecks notwendig sind, können im üblichen Rahmen geltend gemacht werden.
(6) Die Mitglieder des Vereins erhalten weder bei ihrem Ausscheiden noch bei Auflösung des Vereins irgendwelche Anteile am Vereinsvermögen.
(7) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Hochschule für Kirchenmusik, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche sowie jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden, die diese Satzung anerkennt und den Vereinszweck mit verwirklichen will.
(2) Der Vorstand kann Persönlichkeiten, die sich um den Verein oder die Hochschule für Kirchenmusik Dresden in besonderer Weise verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen.
(3) Der Vorstand entscheidet über den schriftlichen Aufnahmeantrag.
(4) Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Entrichtung eines jährlichen Beitrages, dessen Höhe durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Über Ausnahmen von der Beitragspflicht entscheidet der Vorstand.
(5) Die Mitgliedschaft erlischt – nach Abgabe einer schriftlichen Austrittserklärung zum Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist, – durch Ausschluss, – nach dem Tode des Mitglieds.
(6) Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstößt oder die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt, kann durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden. Der Betroffene ist auf Wunsch vorher zu hören.
(7) Nach Beendigung der Mitgliedschaft entstehen keine Rückforderungen für bereits gezahlte Beiträge oder Spenden.
§ 5 Organe
Die Organe des Vereins sind
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder des Vereins sind ehrenamtlich tätig.
§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus – dem 1. Vorsitzenden, – dem 2. Vorsitzenden, – dem 3. Vorsitzenden, – dem Schatzmeister und – dem Schriftführer.
(2) Der 1. und 3. Vorsitzende dürfen nicht Angehörige der Hochschule sein. Der 2. Vorsitzende ist der jeweilige Rektor der Hochschule für Kirchenmusik Dresden oder ein von ihm eingesetzter Stellvertreter. Schatzmeister und Schriftführer dürfen der Hochschule angehören.
(3) Der Vorstand vertritt den Verein nach außen und innen rechtsgeschäftlich. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
(4) Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein und stellt die Tagesordnung auf.
(5) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.
(6) Der Vorstand kann eine Geschäftsordnung erlassen.
§ 7 Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie hat folgende Aufgaben: – Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichtes, – Entlastung des Vorstandes für das vergangene Geschäftsjahr, – gegebenenfalls Wahl eines neuen Vorstandes, – Genehmigung des Haushaltsplanes, – Wahl des Kassenprüfers – Beschlussfassung der Beitragsordnung, – Beschluss über Satzungsänderungen, – Verhandlung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge.
(2) Die Mitgliederversammlung ist dann beschlussfähig, wenn der Vorstand mindestens 3 Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen hat.
(3) Sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse über Satzungsänderungen oder über die Auflösung des Vereins können nur gefasst werden, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind und eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Stimmen erreicht wird. Wenn Beschlüsse über Satzungsänderungen wegen Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung nicht zustande kommen, wird fristgemäß zu einer neuen Mitgliederversammlung eingeladen, die mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Stimmen die Satzungsänderungen beschließen kann.
(4) Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung haben Anspruch auf Bearbeitung, wenn sie bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich eingereicht sind.
(5) Der Vorstand muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn der zehnte Teil der Mitglieder, jedoch mindestens drei, dies unter Angabe von Gründen schriftlich fordert. Hierzu sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem Tag der Einberufung schriftlich einzuladen.
(6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das beim Vorstand eingesehen werden kann.
§ 8 Auflösung
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung stattfinden, zu der bei Angabe der Tagesordnung mindestens drei Wochen vor dem Termin eingeladen wurde.
(2) Der Beschluss zur Auflösung des Vereins kann nur gefasst werden, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind und eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Stimmen erreicht wird. Wenn der Beschluss zur Auflösung des Vereins wegen Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung nicht zustande kommt, wird fristgemäß zu einer neuen Mitgliederversammlung eingeladen, die mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Stimmen die Auflösung des Vereins beschließen kann.
Die Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Hochschule für Kirchenmusik Dresden wurde mit Beschluss vom 28. Oktober 1998 in Kraft gesetzt.
Fassung vom 15.12.04 (Beschluss Mitgliederversammlung)
Zusatz:
Der Verein wurde am 22.01.1999 unter der Nummer VR 3449 in das Vereinsregister eingetragen.

v. l. n. r.: Dr. Wolfram Hoppe (Schatzmeister), Prof. Matthias Drude (Schriftführer), Prof. Stephan Lennig (2. Vorsitzender), Dr. Gesine Sell (3. Vorsitzende), Friedrich Sacher (1. Vorsitzender)