Zulassungsordnung A
Studienordnung A
Prüfungsordnung A
Modulbeschreibungen A
Modulplan A
modularisierter Diplomstudiengang
Zugangsvoraussetzungen:
- bestandene Aufnahmeprüfung
- abgeschlossenes B-Kirchenmusikstudium (Diplom oder Bachelor)
Ziel des Studiums:
- Befähigung, als Mitarbeiter in der Verkündigung den kirchenmusikalischen Dienst an herausgehobener Position eigenverantwortlich und im Zusammenwirken mit haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern wahrnehmen zu können
- Befähigung zur herausragenden künstlerischen Tätigkeit als Dirigent(in)/Chorleiter(in) und als Organist(in) sowie zur pädagogischen Tätigkeit in der Aus- und Weiterbildung von nebenamtlichen Kirchenmusikern und ehrenamtlichen Hilfskräften
- Kompetenz zur Wahrnehmung von Aufgaben der Fachaufsicht
Profil:
- viersemestriger Aufbaustudiengang
- seit Wintersemesters 2014-15 modularisierter Studiengang Kirchenmusik A
- Ein Zehntel der Studienleistungen ist im Rahmen eines breit gefächerten Wahlpflichtangebots zu erbringen, das entsprechend den persönlichen Neigungen und Schwerpunktsetzungen eine individuelle Profilbildung ermöglicht
- offen für Absolventinnen und Absolventen anderer Hochschulen
- Diplomabschluss
- folgt der Rahmenordnung der Konferenz der Leiter der kirchlichen und der staatlichen Ausbildungsstätten für Kirchenmusik und der Landeskirchenmusikdirektoren in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
- Der Diplomabschluss Kirchenmusik (A) berechtigt zur Bewerbung um jede A-Kirchenmusikerstelle.
Regelstudienzeit: 4 Semester