Studiengang Kirchenmusik A

modularisierter Diplomstudiengang

Zugangsvoraussetzungen:

  • bestandene Aufnahmeprüfung
  • abgeschlossenes B-Kirchenmusikstudium (Diplom oder Bachelor)

Ziel des Studiums:

  • Befähigung, als Mitarbeiter in der Verkündigung den kirchenmusikalischen Dienst an herausgehobener Position eigenverantwortlich und im Zusammenwirken mit haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern wahrnehmen zu können
  • Befähigung zur herausragenden künstlerischen Tätigkeit als Dirigent(in)/Chorleiter(in) und als Organist(in) sowie zur pädagogischen Tätigkeit in der Aus- und Weiterbildung von nebenamtlichen Kirchenmusikern und ehrenamtlichen Hilfskräften
  • Kompetenz zur Wahrnehmung von Aufgaben der Fachaufsicht

Profil:

  • viersemestriger Aufbaustudiengang
  • seit Wintersemesters 2014-15 modularisierter Studiengang Kirchenmusik A
  • Ein Zehntel der Studienleistungen ist im Rahmen eines breit gefächerten Wahlpflichtangebots zu erbringen, das entsprechend den persönlichen Neigungen und Schwerpunktsetzungen eine individuelle Profilbildung ermöglicht
  • offen für Absolventinnen und Absolventen anderer Hochschulen
  • Diplomabschluss
  • folgt der Rahmenordnung der Konferenz der Leiter der kirchlichen und der staatlichen Ausbildungsstätten für Kirchenmusik und der Landeskirchenmusikdirektoren in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
  • Der Diplomabschluss Kirchenmusik (A) berechtigt zur Bewerbung um jede A-Kirchenmusikerstelle.

Regelstudienzeit: 4 Semester