Kirchenmusikalische Grundausbildung für Ausländer

Die kirchenmusikalische Grundausbildung für Ausländer ist ein Angebot, das den speziellen Bedingungen im Heimatland der Studierenden flexibel angepasst werden kann und dessen Abschlusszeugnis nicht zu einer kirchenmusikalischen Anstellung in Deutschland berechtigt.

  • Entsendung durch die Heimatkirche
  • die garantierte Übernahme der Ausbildungskosten durch die Heimatkirche, die Studierenden selbst oder durch Dritte (Banken, Sponsoren, private Förderer)
  • Kenntnis der deutschen Sprache
    Die Beherrschung der deutschen Sprache muss durch das Abschlusszeugnis eines entsprechenden Kurses bei einem Goethe-Institut oder einer vergleichbaren Einrichtung nachgewiesen werden. Die für einen Hochschulzugang in Deutschland zertifizierten Anforderungen werden nicht erhoben; es muss aber gesichert sein, dass die vorhandenen Sprachkenntnisse ein sinnvolles Studium ermöglichen. Deshalb wird ein objektives Zeugnis gefordert.
  • Musikalische Vorbildung
    Die musikalische Vorbildung ist in einer Aufnahmeprüfung nachzuweisen. Da man nicht in allen Fällen erwarten kann, dass die Studieninteressenten dazu nach Dresden reisen, kann die Durchführung der Aufnahmeprüfung an eine Kirchenmusikerin / einen Kirchenmusiker mit Hochschulabschluss delegiert werden, die oder der Gelegenheit hat, sie im Herkunftsland abzunehmen.

 

An musikalischen Vorkenntnissen wird erwartet:

  • Klavier: insgesamt zwei Stücke aus
    • den zweistimmigen Inventionen von J. S. Bach
    • dem Album für die Jugend von R. Schumann
    • dem Mikrokosmos (ab Band III) von B. Bartók
  • Klavier bzw. Orgel manualiter (Vorkenntnisse im Orgelspiel – einschließlich Pedalspiel – sind nicht zwingend, da diese Bedingung bei Studienbewerbern, in deren Herkunftsländern es nur wenige Orgeln gibt, oftmals nicht erfüllt werden kann.):
    • Spielen von Chorälen in drei- und vierstimmigen Sätzen einer vorgegebenen Sammlung
  • Gesang:
    • Singen von Chorälen
    • Singen aller Stimmen in Kantionalsätzen (nach 15 min Vorbereitung)
    • Singen eines Kanons im mehrstimmigen Zusammenklang, wobei die Kandidatin / der Kandidat eine Stimme allein singt
  • Musiktheorie/Gehörbildung:
    • Kenntnis der Intervalle (aktiv und passiv)
    • Kenntnis des Quintenzirkels
    • Lesen, Hören und Benennen von Dreiklängen
    • Dur- und Moll-Kadenzen
    • Nachsingen von Tonfolgen
    • Rhythmen bis zu drei Ebenen (Viertel, Achtel, Sechzehntel, Triolen) nach Vorlage darstellen und nach Diktat aufschreiben

Studiendauer: zwei bis vier Semester
Struktur:

  • Kernbereich (für alle verpflichtend)
  • ergänzt durch Wahlbereiche je nach Fähigkeit der Studierenden sowie künftigem Einsatzgebiet und Erfordernissen im Heimatland
  • Praktikum in einer geeigneten deutschen Gemeinde

Kernbereich

  • Orgelspiel manualiter und pedaliter:
    Choralsätze und einfache Literatur
  • Klavier- und Orgelspiel
    vierstimmige und dreistimmige Choralsätze, Improvisation von Intonationen, Harmonisieren von Liedern und Chorälen, Klavierliteratur nach Leistungsstand
  • Chorleitung:
    Grundlagen der Dirigiertechnik: Taktfiguren, Einsätze, Abschlüsse,
    Grundlagen der chorischen Stimmbildung,
    Probenmethodik und Dirigieren von Choralsätzen sowie einfachen Motetten
  • Gesang
    Entwicklung der eigenen Stimme, Singen von Liedern und Chorälen sowie Chorstimmen
  • Theologie und Musik (Rolle der Musik in der Gemeinde und im Gottesdienst)
    Geschichte der Kirchenmusik
    Hymnologie und Grundlagen der Liturgik
    Choralkunde
    Gregorianik, Messe, Hymnen, Psalmen, Leisen
    Evangelisches Kirchenlied
    Neue geistliche Lieder
  • Musiktheorie
    vierstimmiger Choralsatz, Generalbass-Grundlagen, Gehörbildung und Vom-Blatt-Singen

Wahlbereiche

  • Tonsatz / Komposition
  • Chorleitung (vertieft) und Grundlagen der Orchesterleitung
  • Orgel-Literaturspiel (vertieft)
  • Improvisation (Orgel, Klavier)
  • Blechblasen, andere Instrumente
  • Popularmusik

Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung erfolgt in den Fächern Chorleitung, Orgelspiel, Klavierspiel, Theologie und Musik, Musiktheorie. Dazu können Leistungsnachweise in den Wahlbereichen kommen.

Bei der Bemessung des finanziellen Beitrags werden die direkt zurechenbaren Kosten zugrunde gelegt. Als Anhaltspunkt kann eine Summe von ca. 500,- Euro pro Monat gelten. Diese ist von den Studierenden selbst, der entsendenden Kirche oder privaten Geldgebern aufzubringen. Hinzu kommen die Lebenshaltungskosten für die Studierenden. Gegebenenfalls kommt eine Förderung durch das Diakonische Werk in Stuttgart in Betracht.