Zulassungsordnung B
Studienordnung B
Prüfungsordnung B
Modulplan Diplomstudiengang Kirchenmusik B
Modulbeschreibungen
Praktikumsordnung B
Diplomstudiengang für den hauptamtlichen kirchenmusikalischen Dienst für evangelische und katholische Studierende
Ziel des Studiums:
- Befähigung, als Mitarbeiter in der Verkündigung den kirchenmusikalischen Dienst einer Kirchgemeinde oder eines Kirchenbezirks eigenverantwortlich und im Zusammenwirken mit den Pfarrern und den übrigen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern wahrnehmen zu können
- Befähigung zur pädagogischen Tätigkeit in der Aus- und Weiterbildung von nebenamtlichen Kirchenmusikern und ehrenamtlichen Hilfskräften sowie zur Wahrnehmung von Aufgaben der Fachaufsicht
Profil:
- seit Wintersemester 2011/2012 modularisierter Studiengang Kirchenmusik (B)
- sechswöchiges Praktikum in einer Kirchgemeinde
- Integration popularmusikalischer Inhalte in verschiedene Fächer (Chorleitung, Klavier, Musiktheorie, Musikgeschichte)
- breit angelegtes Wahlpflichtangebot, das 5% der zu erbringenden Studienleistungen ausmacht und vielfältige Wahlmöglichkeiten eröffnet.
- Studiengang führt zu einem Diplomabschluss und folgt der Rahmenordnung der Konferenz der Leiter der kirchlichen und der staatlichen Ausbildungsstätten für Kirchenmusik und der Landeskirchenmusikdirektoren in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
- Förderung nach dem BAföG ist möglich.
- Der Diplomabschluss Kirchenmusik (B) berechtigt zur Bewerbung um jede B-Kirchenmusikerstelle.
Regelstudienzeit: 8 Semester