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Coronabedingte Einschränkung des Studienbetriebes

Die Hochschule für Kirchenmusik ist eingeschränkt für Präsenzlehrbetrieb und zum Üben geöffnet.
Der Zutritt ist nur unter Einhaltung des Hygienekonzeptes gestattet. Es gilt die 3G-Regel (Zutritt nur für nachweislich geimpfte, genesene oder tagesaktuell negativ geteste Personen) und es besteht die Pflicht des Tragens einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.

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