Kirchenmusik C

für den nebenberuflichen kirchenmusikalischen Dienst für evangelische und katholische Studierende

Die allen C-Ausbildungen zugrundeliegende Rahmenordnung für die kirchenmusikalische C-Ausbildung in der EKD eröffnet zahlreiche inhaltliche Differenzierungsmöglichkeiten.

An unserer Hochschule bieten wir sechs verschiedene C-Abschlüsse an (in der rechten Spalte stehen die früher gebräuchlichen Bezeichnungen der C-Abschlüsse):

Bezeichnung seit Wintersemester 2023/24: frühere Bezeichnung:
1. Kirchenmusik C – Orgel/Chorleitung (*) Kirchenmusik C
2. Kirchenmusik C – Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop (*) (**) Kirchenmusik C – Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop
3. Kirchenmusik C – Orgel/Chorleitung (*) mit Vertiefung Bläserchorleitung (***) Kirchenmusik C – Vertiefung Bläserchorleitung
4. Kirchenmusik C – Orgel Kirchenmusik C – Sparte Orgel
5. Kirchenmusik C – Chorleitung (*) Kirchenmusik C – Sparte Chorleitung
6. Kirchenmusik C – Chorleitung (*) mit Vertiefung Bläserchorleitung (***) Kirchenmusik C – Sparte Chorleitung und Bläserchorleitung

 

(*)          Alle Varianten, die Chorleitung beinhalten, umfassen immer auch Kinder- und Jazz-Rock-Pop- bzw. Gospel-Chorleitung.

(**)        Die Variante C – Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop umfasst neben dem Klavierspiel und Chorleitung auch das Orgelspiel.
Besonderheit: Die Eignungsprüfung findet ohne Orgelspiel statt. In der C-Ausbildung wird dann Orgelunterricht erteilt und das Fach mit einer Prüfung abgeschlossen.

(***)     Die zwei Varianten mit Vertiefung Bläserchorleitung werden in Kooperation mit der Sächsischen Posaunenmission  durchgeführt. Das Spiel eines Blechblasinstrumentes ist obligatorisch. Durch speziellen Unterricht (Soloinstrument und Pädagogik/Didaktik) erfolgt eine grundlegende Befähigung zur Jungbläserausbildung in den Posaunenchören.

Alle Varianten der C-Ausbildung sind stilistisch breit gefächert: Jazz-Rock-Pop-Stilistik wird in verschiedenen Fächern immer vermittelt; ebenso werden in der Variante C – Schwerpunkt Jazz/Rock/Pop auch „klassische“ Elemente gelehrt.

Die Varianten 1, 2 und 3 sind in besonderer Weise für C-Stellen in unserer Landeskirche geeignet, denn sie umfassen alle Inhalte, die Kirchenmusik in ihrer Gesamtheit ausmachen: Instrumentalspiel (Orgel, Klavier, ggf. ein weiteres Instrument) und Chorleitung für alle Generationen, alles in breiter stilistischer Ausrichtung.

In den Varianten 4, 5 und 6 (ehemals Spartenabschlüsse) wird immer ein Bestandteil weggelassen: das Orgelspiel oder der gesamte Bereich Chorleitung.

Sie finden die Inhalte in der nebenstehenden Datei tabellarisch zusammengefasst.
Alle Varianten sind sowohl im Direkt- als auch im Fernstudium studierbar.

Detaillierte Informationen zu den Anforderungen der Eignungsprüfung finden Sie in der Zulassungsordnung C.

Direktstudium:

Regelstudienzeit:
3 Semester (bei guten musikalischen Voraussetzungen auch in 2 Semestern zu absolvieren)

Fernstudium:

Regelstudienzeit:
4 Semester

Es gibt jährlich 4 Kurswochen und 4 Kurswochenenden (in C/Swp JRP 5 Kurswochenenden). Die Kurswochenenden enden sonntags gegen 12 Uhr mit der Nachbesprechung nach dem Gottesdienst. Die Kurswochen (meist von Dienstag bis Samstag) beginnen am Vormittag des ersten Tages und enden am Mittag des letzten Tages. In den Kurswochen sind in der Regel nur zwei der Abende mit Kursveranstaltungen belegt.
Unterricht in den Fächern Orgel, Klavier und Gesang sowie ggf. einem Drittinstrument (s. Studienordnung C; Bsp: Gitarre in C/Swp JRP, Blechblasinstrument in C+Bl bzw. Sparte ChL/Bl.) erfolgt in der Nähe des Heimatortes der Studierenden.
Die Fernkurse beginnen jährlich, es finden also immer zwei parallel laufende C-Fernkurse statt.

(siehe Anlage 3 der Studienordnung)

  • Kirchenmusik C: 330 € / Semester *
  • Kirchenmusik C Sparte Orgel bzw. Sparte Chorleitung: 330 € / Semester *
  • Kirchenmusik C Sparte Chorleitung/Bläserchorleitung; Vertiefung Bläserchorleitung; Schwerpunkt Jazz-Rock-Pop: 510 € / Semester

* bei Belegung eines Drittinstruments: 510 € / Semester

Mitglieder der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens können bei finanzieller Unterstützung durch ihre Heimatgemeinde ein Drittel der Kursgebühr aus landeskirchlichen Mitteln erstattet bekommen.

Weitere Möglichkeiten der C-Ausbildung:

Studierende an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber im Studiengang Lehramt Musik können nach folgendem vereinfachten Modus die Zusatzqualifikation Kirchenmusik C im Fernkurs erwerben:

Es sind nur diejenigen spezifisch kirchenmusikalischen und theologischen Anteile der C-Ausbildung zu besuchen, die nicht durch den Fächerkanon an der Hochschule für Musik abgedeckt sind. Durch die Kombination mit Kirchenmusik C werden Absolventen zu einer musikalisch vielseitigen Tätigkeit vor allem in ländlich geprägten Regionen befähigt.

Interessenten senden dazu bis zum 31. März eines Jahres ihre Bewerbung um einen Lehramtsstudienplatz an die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber und zusätzlich ihre Bewerbung um einen Platz im C-Fernkurs an die Hochschule für Kirchenmusik. Die Hochschule für Kirchenmusik verzichtet dann auf eine eigene Eignungsprüfung. Die Entscheidung, eine kirchenmusikalische Zusatzqualifikation (C) anzustreben, kann aber auch noch nach Studienbeginn getroffen werden. In diesem Fall gelten die Bewerbungsfristen der Hochschule für Kirchenmusik.