Kirchenmusik C

für den nebenberuflichen kirchenmusikalischen Dienst für evangelische und katholische Studierende

Seit dem Wintersemester 2011/12 besteht die Möglichkeit, die C-Ausbildung individueller als bisher nach persönlichen Begabungen zu gestalten.
Nach wie vor gibt es den allgemeinen Abschluss Kirchenmusik C, der alle für die Ausübung einer nebenberuflichen kirchenmusikalischen Tätigkeit notwendigen Fachbereiche (Orgelspiel, Dirigieren, Kinder- und Bläserchorarbeit, Popularmusik sowie liturgische und theologische Information) umfasst.
Außer dem Abschluss Kirchenmusik C sind folgende Differenzierungen möglich:
Die Vertiefungsrichtung

  • Kirchenmusik C (Vertiefung Bläserchorleitung)

beinhaltet eine Verstärkung des genannten Fachgebietes und umfasst neben dem Unterricht in einem Blechblasinstrument Didaktik und Unterrichtspraxis zur Anleitung von Jungbläsern sowie eine erweiterte dirigentische Praxis mit Posaunenchören.

Die Spartenabschlüsse

  • Kirchenmusik C (Sparte Orgel)
  • Kirchenmusik C (Sparte Chorleitung)
  • Kirchenmusik C (Sparte Chor- und Bläserchorleitung)

stellen eine Reduzierung auf die jeweils genannten Bereiche dar.

Gemeinsam mit den bereits vorhandenen Möglichkeiten der C-Ausbildung trägt der neue Schwerpunkt Jazz-Rock-Pop dem Bedarf der Gemeinden an weiterer Ausbildung in diesen Fachbereichen Rechnung. Die Spartenabschlüsse richten sich an Interessenten, die gern lediglich gewisse Bereiche kirchenmusikalischer Tätigkeit auf C-Niveau ausführen würden. Ausführliche Informationen zur neuen C-Ausbildung finden Sie in der Studienordnung zur C-Ausbildung.

Die Ausbildungsrichtungen C (Sparte Chor- und Bläserchorleitung) und C (Vertiefung Bläserchorleitung) finden in Kooperation mit der Sächsischen Posaunenmission statt.

Neu seit Wintersemester 2018/2019:

Diese neue Schwerpunktausbildung ersetzt die bisherige C-Ausbildung mit Vertiefung Popularmusik. Inhalte des Jazz-Rock-Pop-Bereichs (Pop-/Gospelchorleitung, Bandarbeit, JRP-Klavier und JRP-Gesang) werden noch stärker als bisher in den Fokus genommen. Dafür wurde Freiraum geschaffen durch ein etwas reduziertes Maß an sogenannten „klassischen“ Inhalten (Chorleitung, Bläserarbeit, Orgel). Die volle Anstellungsfähigkeit auf C-Stellen unserer Landeskirche bleibt erhalten, da nach wie vor alle dafür notwendigen Inhalte unterrichtet werden.
Wichtiges Detail in C/Swp JRP:
Es findet keine Eignungsprüfung in Orgel statt! Damit ist es möglich, ohne Vorkenntnisse auf der Orgel die Eignungsprüfung zu absolvieren. Nach bestandener Eignungsprüfung wird Orgelunterricht erteilt; das Niveau der Abschlussprüfung wurde angepasst.

Direktstudium:

Regelstudienzeit:
3 Semester (bei guten musikalischen Voraussetzungen auch in 2 Semestern zu absolvieren)

Fernstudium:

Regelstudienzeit:
4 Semester

Es gibt jährlich 4 Kurswochen und 4 Kurswochenenden (in C/Swp JRP 5 Kurswochenenden). Die Kurswochenenden enden sonntags gegen 12 Uhr mit der Nachbesprechung nach dem Gottesdienst. Die Kurswochen (meist von Dienstag bis Samstag) beginnen am Vormittag des ersten Tages und enden am Mittag des letzten Tages. In den Kurswochen sind in der Regel nur zwei der Abende mit Kursveranstaltungen belegt.
Unterricht in den Fächern Orgel, Klavier und Gesang sowie ggf. einem Drittinstrument (s. Studienordnung C; Bsp: Gitarre in C/Swp JRP, Blechblasinstrument in C+Bl bzw. Sparte ChL/Bl.) erfolgt in der Nähe des Heimatortes der Studierenden.
Die Fernkurse beginnen jährlich, es finden also immer zwei parallel laufende C-Fernkurse statt.

(siehe Anlage 3 der Studienordnung)

  • Kirchenmusik C: 330 € / Semester *
  • Kirchenmusik C Sparte Orgel bzw. Sparte Chorleitung: 330 € / Semester *
  • Kirchenmusik C Sparte Chorleitung/Bläserchorleitung; Vertiefung Bläserchorleitung; Schwerpunkt Jazz-Rock-Pop: 510 € / Semester

* bei Belegung eines Drittinstruments: 510 € / Semester

Mitglieder der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens können bei finanzieller Unterstützung durch ihre Heimatgemeinde ein Drittel der Kursgebühr aus landeskirchlichen Mitteln erstattet bekommen.

Weitere Möglichkeiten der C-Ausbildung:

Studierende an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber im Studiengang Lehramt Musik können nach folgendem vereinfachten Modus die Zusatzqualifikation Kirchenmusik C im Fernkurs erwerben:

Es sind nur diejenigen spezifisch kirchenmusikalischen und theologischen Anteile der C-Ausbildung zu besuchen, die nicht durch den Fächerkanon an der Hochschule für Musik abgedeckt sind. Durch die Kombination mit Kirchenmusik C werden Absolventen zu einer musikalisch vielseitigen Tätigkeit vor allem in ländlich geprägten Regionen befähigt.

Interessenten senden dazu bis zum 31. März eines Jahres ihre Bewerbung um einen Lehramtsstudienplatz an die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber und zusätzlich ihre Bewerbung um einen Platz im C-Fernkurs an die Hochschule für Kirchenmusik. Die Hochschule für Kirchenmusik verzichtet dann auf eine eigene Eignungsprüfung. Die Entscheidung, eine kirchenmusikalische Zusatzqualifikation (C) anzustreben, kann aber auch noch nach Studienbeginn getroffen werden. In diesem Fall gelten die Bewerbungsfristen der Hochschule für Kirchenmusik.