Apr 23

Coronabedingte Einschränkung des Studienbetriebes

Die Hochschule für Kirchenmusik ist eingeschränkt für Präsenzlehrbetrieb und zum Üben geöffnet.
Der Zutritt ist nur unter Einhaltung des Hygienekonzeptes gestattet. Es gilt die 3G-Regel (Zutritt nur für nachweislich geimpfte, genesene oder tagesaktuell negativ geteste Personen) und es besteht die Pflicht des Tragens einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.