Weiterbildung Popularmusik in der Kirche

Zielgruppe:

  • Absolventen der Diplomstudiengänge Kirchenmusik A oder B sowie der kirchenmusikalischen C-Ausbildung
  • Haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter aus den Bereichen der traditionellen Kirchenmusik und der kirchlichen Jugendmusikarbeit

Ausbildungsziele:

  • Kompetenz bei der Leitung von Pop- und Gospelchören im Bereich der Kirche
  • Professioneller Umgang mit Keyboards (Schwerpunkt Klavier) und/oder Gitarre
  • Kompetenz bei der Leitung einer Band

Studienzeit: 4 Semester

Die Kurse finden im Zweijahresrhythmus statt, Beginn jeweils in geradzahligen Jahren.
Der Unterricht findet jeweils montags statt. Unterrichtsformen sind Einzel- und Gruppenunterricht sowie ein eintägiges Kompaktseminar pro Semester.

Abschluss:

Prüfung, über deren Ergebnis ein Zeugnis ausgestellt wird.

Eine Kombination der Weiterbildung mit einer kirchenmusikalischen C-Ausbildung im Direkt- oder Fernstudium ist möglich, wobei popularmusikalische Schwerpunkte in den Fächern Chorleitung, Klavier und Gesang für den C-Abschluss anerkannt werden.

Einzelunterricht:

entweder

Hauptfach: Klavier/Keyboard

  • Liedbegleitung
  • Pianogrooves, Licks
  • Literaturspiel
  • Harmoniegebundene Improvisation

Nebenfach: Gitarre

  • Stilbezogene Liedbegleitung
oder

Hauptfach: Gitarre

  • Liedbegleitung
  • Literaturspiel
  • Gitarrenrhythmen und Zupftechniken
  • Harmoniegebundene Improvisation

Nebenfach: Klavier/Keyboard

  • Einfache Liedbegleitung
  • Literaturspiel im Hinblick auf Chorleitung

Gruppenunterricht

  • Chorleitung:
    • Dirigieren (Schwerpunkt Pop- und Gospelchor)
    • Kinderchorleitung
    • Probenmethodik
  • Musiktheorie/Gehörbildung
  • Rhythmik
  • Arrangieren
  • Ensemblespiel
  • Instrumentenkunde
  • Musikgeschichte
  • Stilkunde
  • Tontechnik/Bandequipment
  • Computer
  • für Mitglieder der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens: 15 € pro Studientag (ca. 500 € pro Studienjahr)
  • Mitglieder anderer Kirchen: 1000,- € pro Studienjahr.

Wir empfehlen Ihnen, sich wegen Übernahme der Kosten an die für Sie zuständige Kirche zu wenden.
In begründeten Einzelfällen kann eine Beitragsermäßigung gewährt werden.